Gemäss den Vorgaben des Dachverbandes müssen wir für Aktivmitglieder das Brutto-Nettoprinzip für den Mitgliederabzug anwenden, dass heisst:
Bruttojahresbeitrag von CHF 240.00 welcher im März vom Lohn abgezogen wird.
(AV-SIG/ A-S, wovon CHF 230.00 für die Kollektivmitgliedschaft ist.)
Jährliche Rückvergütung von CHF 180.00 erfolgt im April des Folgejahres nach Erhalt des Solidaritätsausweises über die Lohnauszahlung.
Gesplittet in: Rückerstattung Solidaritätsbeitrag CHF 60.00/ Zuwendung aus Kollektivmitgliedschaft CHF 110.00/ Vereinsgutschrift AV-SIG CHF 10.00
Somit beträgt die Jahresnettomitgliedschaft CHF 60.00
(exklusiv Solidaritätsbeitragsabzug gemäss GAV MEM Art. 4 Abs. 3)
Bruttojahresbeitrag von CHF 240.00 welcher im März vom Lohn abgezogen wird.
Jährliche Rückerstattung von CHF 120.00 erfolgt im April des Folgejahres über die Lohnauszahlung.
Somit beträgt die Jahresnettomitgliedschaft CHF 120.00.
Jährlicher Beitrag von CHF 120.00 welcher im März vom Lohn abgezogen wird.
Keine Rückerstattung, da nicht dem GAV unterstellt.
Somit beträgt die Jahresmitgliedschaft CHF 120.00.
Jahresmitgliedschaft für Lehrlinge beträgt CHF 30.00.