Gemäss den Vorgaben des Dachverbandes müssen wir für Aktivmitglieder das Brutto-Nettoprinzip für den Mitgliederabzug anwenden, dass heisst:
Aktivmitglieder
- Bruttojahresbeitrag von CHF 240.00 welcher im März vom Lohn abgezogen wird.
(AV-SIG/ A-S, wovon CHF 230.00 für die Kollektivmitgliedschaft ist.) - Jährliche Rückvergütung von CHF 180.00 erfolgt im April des Folgejahres nach Erhalt des Solidaritätsausweises über die Lohnauszahlung.
Gesplittet in: Rückerstattung Solidaritätsbeitrag CHF 60.00/ Zuwendung aus Kollektivmitgliedschaft CHF 110.00/ Vereinsgutschrift AV-SIG CHF 10.00 - Somit beträgt die Jahresnettomitgliedschaft CHF 60.00
(exklusiv Solidaritätsbeitragsabzug gemäss GAV MEM Art. 4 Abs. 3)
Aktivmitglieder (Doppelmitgliedschaft)
- Bruttojahresbeitrag von CHF 240.00 welcher im März vom Lohn abgezogen wird
- Jährliche Rückerstattung von CHF 120.00 erfolgt im April des Folgejahres über
die Lohnauszahlung - Somit beträgt die Jahresnettomitgliedschaft CHF 120.00
Passivmitglieder (Kader)
- Jährlicher Beitrag von CHF 120.00 welcher im März vom Lohn abgezogen wird
- Keine Rückerstattung, da nicht dem GAV unterstellt
- Somit beträgt die Jahresmitgliedschaft CHF 120.00
Lehrlinge
- Jahresmitgliedschaft für Lehrlinge beträgt CHF 30.00