Mitgliederbeiträge

Gemäss den Vorgaben des Dachverbandes müssen wir für Aktivmitglieder das Brutto-Nettoprinzip für den Mitgliederabzug anwenden, dass heisst:

Aktivmitglieder

  • Bruttojahresbeitrag von CHF 240.00 welcher im März vom Lohn abgezogen wird.
    (AV-SIG/ A-S, wovon CHF 230.00 für die Kollektivmitgliedschaft ist.)
  • Jährliche Rückvergütung von CHF 180.00 erfolgt im April des Folgejahres nach Erhalt des Solidaritätsausweises über die Lohnauszahlung.
    Gesplittet in: Rückerstattung Solidaritätsbeitrag CHF 60.00/ Zuwendung aus Kollektivmitgliedschaft CHF 110.00/ Vereinsgutschrift AV-SIG CHF 10.00
  • Somit beträgt die Jahresnettomitgliedschaft CHF 60.00
    (exklusiv Solidaritätsbeitragsabzug gemäss GAV MEM Art. 4 Abs. 3)

Aktivmitglieder (Doppelmitgliedschaft)

  • Bruttojahresbeitrag von CHF 240.00 welcher im März vom Lohn abgezogen wird
  • Jährliche Rückerstattung von CHF 120.00 erfolgt im April des Folgejahres über
    die Lohnauszahlung

  • Somit beträgt die Jahresnettomitgliedschaft CHF 120.00

Passivmitglieder (Kader)

  • Jährlicher Beitrag von CHF 120.00 welcher im März vom Lohn abgezogen wird

  • Keine Rückerstattung, da nicht dem GAV unterstellt
  • Somit beträgt die Jahresmitgliedschaft CHF 120.00

Lehrlinge

  • Jahresmitgliedschaft für Lehrlinge beträgt CHF 30.00